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Weiterbildung
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Neuigkeiten

Möglichkeiten der Weiterbildungsfinanzierung

Mara B.

Mara B.

28.7.2023
Update vom
18.10.2023

Dieser Artikel informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterbildungsfinanzierung.

Lesedauer: ca.

14

Minuten

Wieso muss man sich über die Finanzierung der Weiterbildung Gedanken machen?

Der Weg zur/zum psychologischen Psychotherapeut:in befindet sich derzeit in einer Phase des Umbruchs. Nach dem Psychotherapeutengesetz aus dem Jahre 1998 konnte eine Weiterbildung erfolgen, nachdem ein vollständiges Studium der Psychologie bzw. Pädagogik bei Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen absolviert worden war. Im Zuge der Einführung des Bachelor- und Masterstudiensystems in Deutschland und der allgemeinen wissenschaftlichen Entwicklung wurde dieses System jedoch zunehmend in Frage gestellt, weshalb die Psychotherapeuten-Weiterbildung zu einem eigenständigen Studiengang reformiert wurde. Damit wird eine Approbation als Psychotherapeut:in nach einem fünfjährigen Universitätsstudium möglich. Hintergrund dieser Reform war neben studieninhaltlichen Gründen auch eine angestrebte Änderung in der Finanzierung der Weiterbildung. Bisher mussten die Kosten stets von den Absolvent:innen selbst getragen werden bzw. müssen sie nach wie vor tragen, solange sie sich in der Übergangsphase zwischen den beiden Systemen befinden. Da sich die Kosten für die Weiterbildung zur Verhaltenstherapeutin bzw. zum Verhaltenstherapeuten auf etwa 10.000-27.000 € belaufen können, stehen die angehenden Psychotherapeut:innen nach altem System vor der Herausforderung, diese Kosten selbst zu tragen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Finanzierungsmöglichkeiten in der derzeitigen Weiterbildungssituation bestehen und auf was angehende Psychotherapeut:innen in diesem Kontext achten sollten.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 

Genau wie bereits während des Studiums haben angehende Psychotherapeut:innen auch während ihrer Weiterbildung die Möglichkeit, Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zu erhalten. Förderungsberechtigt ist, wer zu Beginn der Weiterbildung das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Zwar gibt es Ausnahmen von dieser Prämisse, wie z.B. familiäre und persönliche Gründe, etwa die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr, doch müssen diese zunächst beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt und genehmigt werden. Darüber hinaus ist die deutsche Staatsangehörigkeit von zentraler Bedeutung, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. Außerdem muss man für die Ausbildung „geeignet“ sein.

Diese Eignung definiert sich in erster Linie darüber, ob die Leistungen der zu fördernden Person das Erreichen des Weiterbildungsabschlusses erwarten lassen.Schließlich ist zu berücksichtigen, dass nur die dreijährige Vollzeitweiterbildung förderfähig ist, da diese keine Kapazitäten für Nebentätigkeiten lässt und die angehenden Therapeut:innen voll in Anspruch nimmt. Die BAföG-Förderung erfolgt in Form eines verzinslichen Bankdarlehens, das sich durch einen besonders niedrigen Zinssatz auszeichnet. Dies ist auf die Ausfallhaftung des Bundes zurückzuführen. Zu beachten ist, dass die Höhe des Darlehens von der Bank begrenzt werden kann.

Das Darlehen einschließlich Zinsen ist in monatlichen Mindestraten von 105 € zurückzuzahlen. Die Rückzahlungspflicht beginnt sechs Monate nach Ende der Förderungsdauer. Erzielt der/die Absolvent:in noch kein Einkommen, ist eine Stundung möglich. In dieser Zeit fallen jedoch weiterhin Zinsen an. Erzielt der/die Weiterzubildende bereits Einkommen, wird dieses ebenso wie das Einkommen der Eltern angerechnet. Eine Förderung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist, erhalten nur Weiterzubildende, die nach dem Studium mindestens drei Jahre erwerbstätig waren, älter als 30 Jahre sind oder die Ausnahmeregelung für die Altersgrenze erfüllen.

Die Förderung selbst hat einen Höchstsatz von 585 € und eine Laufzeit von drei Jahren, was der Regeldauer der Weiterbildung entspricht. Die Förderung beginnt, sobald die Weiterbildung begonnen und ein Antrag gestellt wurde. In Ausnahmefällen, z.B. bei Krankheit, kann die Förderung um bis zu drei Monate verlängert werden. Der Antrag wird beim zuständigen BAföG-Amt der jeweiligen Hochschule gestellt. Wird die Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Einrichtung absolviert, muss der Antrag beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Mittlerweile kann der Antrag auch elektronisch gestellt werden.

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet die Möglichkeit eines zinsgünstigen Kredits in Höhe des BAföG-Bankdarlehens. Es kann von Studierenden in fortgeschrittenen Phasen der Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Eine solche Phase kann aber auch bereits das erste Jahr der Weiterbildung sein. Der Kredit ist im Gegensatz zum BAföG unabhängig von Faktoren wie dem Einkommen der Eltern oder des/der Auszubildenden selbst, es findet auch keine Bonitätsprüfung statt. Er kann auch zusätzlich zum BAföG-Bankdarlehen beantragt werden. Der Kredit wird bis zum Ende des Monats gewährt, in dem das 36. Das bedeutet, dass es von Studierenden in Anspruch genommen werden kann, die aufgrund der bereits erläuterten Altersgrenze kein BAföG mehr erhalten können. Allerdings stellt dieses Alter auch ausnahmslos die obere Altersgrenze dar. Ein Rechtsanspruch auf den Kredit besteht nicht. Die Vergabe des festgelegten Budgets richtet sich nach den Grundlagen, die auch im Rahmen des BAföG gelten.

Der Kredit wird in monatlichen Raten zwischen 100 und 300 € ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Rahmen eines Weiterbildungsabschnittes bilden 24 Monatsraten von maximal 7.200 € die Auszahlungsgrenze. Wird diese Grenze nicht überschritten, kann ein Teil des Kredits von bis zu 3.600 € auch in Form eines Abschlags ausgezahlt werden. Hierfür ist jedoch eine entsprechende Glaubhaftmachung erforderlich. Der Kredit ist ab Auszahlungsbeginn zu verzinsen, wobei die Zinsen bis zur Rückzahlung gestundet werden. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt in monatlichen Raten von 120 €, kann aber auch ganz oder teilweise im Voraus erfolgen. Der Kredit kann online oder beim Bundesverwaltungsamt Köln beantragt werden.

Ausbildungsdarlehen

Der Finanzvertrieb der Deutschen Ärzte Finanz hat ein spezielles Weiterbildungsdarlehen aufgelegt. Finanziert werden die Weiterbildungskosten gemäß Weiterbildungsvertrag sowie die Supervisionskosten und die Zinsen bis zum Ende der Weiterbildung. Dabei werden die Beiträge monatlich parallel zur Weiterbildung ausgezahlt und die Zinsen mitfinanziert. Nach Abschluss der Weiterbildung wird das Darlehen inklusive Zinsen über einen Zeitraum von 5 Jahren monatlich zurückgezahlt. Eine Kombination mit einer Niederlassungsfinanzierung ist ebenfalls möglich, wobei eine KV-Zulassung erforderlich ist.

Die Beantragung des Darlehens erfolgt über die Eröffnung eines Girokontos nach entsprechendem Antrag bei der Deutschen Ärzte Finanz. Auf diesem Konto wird dann der zuvor vereinbarte Vertrag zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Beantragung des Darlehens ist ein regelmäßiges monatliches Einkommen, das auch in Form eines Elterngeldes vorliegen kann. Außerdem müssen geordnete Vermögensverhältnisse und eine einwandfreie Schufa-Auskunft vorliegen.

Stipendienförderung

Eine letzte Möglichkeit der Förderung stellen Stipendien dar. Auf entsprechenden Stipendienportalen im Internet kann gezielt nach Stiftungen oder Programmen gesucht werden, die eine psychotherapeutische Weiterbildung fördern. Dabei ist es wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für eine Förderung zu informieren. Die Stiftungen haben dabei oft ihren eigenen Charakter und selektieren die Stipendiat:innen meist entsprechend. War man bereits während des Studiums Stipendiat:in, so ist es durchaus möglich, dass das Stipendium auch über diese Zeit hinaus bestehen bleibt. Eine entsprechende Anfrage sollte daher auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden.

Arbeitslosengeld (ALG) 

Da der Bezug von Arbeitslosengeld eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt voraussetzt und Auszubildende dafür nicht zur Verfügung stehen, ist diese Finanzierungsmöglichkeit keine Option. Der Bezug von ALG2 ist nur unter besonderen Bedingungen und Voraussetzungen möglich. Die Weiterbildung selbst begründet keinen Anspruch auf ALG. Bei Bezug von ALG sind Nebeneinkünfte erlaubt. Diese müssen der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden. Sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen. Übt man eine Nebentätigkeit aus, die weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst, wird das Einkommen angerechnet, allerdings nicht in voller Höhe, sondern inklusive 165 €, die monatlich anrechnungsfrei bleiben.

Teilzeitweiterbildung mit Berufsbegleitung

Wenn man sich gegen eine Vollzeitweiterbildung und für eine Teilzeitweiterbildung entscheidet, kann man die Weiterbildung auch berufsbegleitend absolvieren und nebenbei Geld verdienen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die zeitliche Kapazität im ersten Teil der Weiterbildung noch sehr begrenzt ist. Kliniken, die Nebenjobs anbieten, erwarten z. B. häufig, dass PiA an mehreren Tagen anwesend sind, was sich oft nicht mit den Verpflichtungen der Weiterbildung vereinbaren lässt.

Auch die Suche nach einem Nebenjob am Wochenende ist nicht unbedingt das Mittel der Wahl, da an diesen Tagen häufig Seminare oder Selbsterfahrungsstunden stattfinden. Bei der Suche nach Nebenjobs sollte daher darauf geachtet werden, dass diese auch unter der Woche eine Beschäftigung mit geringer Kapazität bieten. Ein Job in einer Schule, einer Kindertagesstätte oder in der Einzelfallhilfe könnte sich anbieten. Die praktische Ausbildung lässt sich besser mit einem Nebenjob vereinbaren.

Klinik nach Vergütung selektieren

Im klinischen Jahr der Weiterbildung, in dem die Weiterzubildenden in einer Klinik arbeiten, ist eine Mindestvergütung von 1000 € brutto pro Monat vorgesehen. Kliniken, die weiter entfernt von der Weiterbildungsstätte liegen und daher oft ländlicher strukturiert sind, können jedoch durchaus eine höhere monatliche Vergütung anbieten. Im Hinblick auf die monatlichen Kosten der Weiterbildung kann es sich daher lohnen, nach Kliniken Ausschau zu halten, die eher in ländlichen Regionen angesiedelt sind und mehr als die Mindestvergütung bieten. Es sollte jedoch eine Kosten-Nutzen-Abwägung zwischen dem höheren Gehalt und den Zeitkosten, die durch ein mögliches Pendeln entstehen, vorgenommen werden.

Vor der Weiterbildung sparen

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung von Weiterbildung ist natürlich das Vorsparen. Dabei kann nach oder bereits während des Studiums gearbeitet und Geld für die Weiterbildung zurückgelegt werden. Gerade für die finanziell anstrengendere Phase des ersten Teils der Weiterbildung kann dies eine große Erleichterung sein. In der zweiten Hälfte der Weiterbildung, nachdem die Zwischenprüfung absolviert wurde, werden Patient:innen unter Supervision ambulant therapiert. Dabei erhält der/die Weiterzubildende einen Anteil an den erzielten Einnahmen oder zahlt damit direkt die Weiterbildungskosten an das Institut zurück. Auch wenn die Modalitäten dieser Zahlungen von Institut zu Institut unterschiedlich sind, findet zumindest eine teilweise Refinanzierung der Weiterbildungskosten statt.

Unser Fazit

Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung stellt für die meisten Weiterzubildenden eine große Herausforderung dar. Da die Eigenfinanzierung der Weiterbildung erst mit dem endgültigen Übergang in das Psychotherapiestudium endet und dieses von den Universitäten derzeit nur in geringem Umfang angeboten wird, ist es von großer Bedeutung, sich über Fördermöglichkeiten zu informieren. Möglich ist hier, analog zur Studienzeit, der Bezug von BAföG. Voraussetzungen hierfür sind, dass der/die Weiterzubildende zum Zeitpunkt der Förderung das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und für die Weiterbildung geeignet ist. Außerdem ist diese Art der Förderung nur möglich, wenn die Weiterbildung in Vollzeit absolviert wird. Das Darlehen zur Deckung der Lebenshaltungskosten ist vom eigenen Einkommen und dem der Eltern abhängig und kann von der Bank begrenzt werden.

Neben dem BAföG stellt das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung eine weitere Fördermöglichkeit dar. Der zinsgünstige Kredit kann auch in fortgeschrittenen Phasen der Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Die Vergabe erfolgt nach ähnlichen Prinzipien wie beim BAföG-Darlehen, ist aber unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern. Auch der Finanzvertrieb der Deutschen Ärzte Finanz hat ein spezielles Weiterbildungsdarlehen aufgelegt, mit dem die Weiterbildungskosten sowie Supervisionskosten und Zinsen bis zum Ende der Weiterbildung finanziert werden können. Die Beiträge werden parallel zur Weiterbildung monatlich ausgezahlt und die Zinsen mitfinanziert.

Ähnlich wie bei der Finanzierung des vorangegangenen Studiums lohnt es sich, nach Stiftungen Ausschau zu halten, die die Weiterbildung im Rahmen eines Stipendiums unterstützen. Der Bezug von Arbeitslosengeld im Rahmen einer Weiterbildung gestaltet sich schwierig, wenn überhaupt, kann nur ALG2 bezogen werden und dies auch nur unter besonderen Voraussetzungen und Bedingungen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Weiterbildung nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit zu absolvieren und somit die Möglichkeit zu haben, nebenbei zu arbeiten und Kliniken zu wählen, die fernab von Ballungszentren mehr als das Mindesteinkommen im klinischen Jahr zahlen. Es ist auch möglich, vor der Weiterbildung zu sparen und Geld zurückzulegen, um die Finanzierung der Weiterbildung zu erleichtern.

Autor:in

Mara B.

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Alle Inhalte unseres Magazins basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen. Unsere Artikel werden von Psycholog:innen geschrieben und vor der Veröffentlichung geprüft.

Alle allgemeinen Ratschläge, die in unserem Blog  veröffentlicht werden, dienen nur zu Informations-zwecken und sind nicht dazu bestimmt, medizinische oder ärztliche Ratschläge zu ersetzen. Wenn Sie besondere Bedenken haben oder eine Situation eintritt, in der Sie medizinischen Rat benötigen, sollten Sie sich an einen entsprechend ausgebildeten und qualifizierten Arzt oder Ärztin wenden.

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Psychologisch-medizinisch überprüft durch:

Prof. Dr. Peter Neudeck

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